Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine rechtliche Regelung, die den Schutz von Personen sicherstellt, die Verstöße, Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder Organisationen melden. Das Gesetz basiert darauf, eine sichere Umgebung für Hinweisgeber zu schaffen, um Fehlverhalten oder rechtswidrige Handlungen aufzudecken. Es soll Transparenz, Compliance und Integrität im Unternehmen fördern. Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigungen oder Diskriminierung seitens des Arbeitgebers. Es gewährt auch Vertraulichkeit für gemeldete Informationen.
Ihre Meldung wird in jedem Falle vertraulich behandelt und eine Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten an den Arbeitgeber erfolgt nur nach persönlicher Zustimmung.
Sie haben die Möglichkeit, eine Meldung komplett anonym zu erfassen. Erfahrungsgemäß treten bei der Bearbeitung einer Meldung weitere Fragen auf, die nur der/die Hinweisgebende selbst beantworten kann. Daher bitten wir Sie zwecks Rückfragen zur Klärung des Sachverhalt Ihre Kontaktdaten, mindestens jedoch eine E-Mail-Adresse anzugeben.
Bitte beachten Sie: Meldungen über Verstöße fallen nur dann in den Anwendungsbereich des HinSchG, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt steht, beziehen. Die hinweisgebende Person ist gemäß § 38 HinSchG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Darüber hinaus wird die wissentliche Offenlegung einer Falschmeldung mit einem Bußgeld sanktioniert.
Das Senioren- und Pflegezentrum Brandenburg gGmbH nutzt für die Erfassung von Hinweisen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz die Meldestelle der MeldungsSchirm GmbH. Hierbei handelt es sich um einen Anbieter, der Meldungen (auf Wunsch anonym) entgegennimmt sowie unabhängig und vertraulich eine Erstprüfung des gemeldeten Sachverhalts durchführt.
Zur vertraulichen Meldung von Sachverhalten stehen die folgenden Meldekanäle zur Verfügung:
Meldung an die zugehörige Ombudsperson:
Kanzlei im Karl-Kurz-Haus
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nikolaos Sakellariou
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Karl-Kurz-Straße 36
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791/94696-10
Telefax: 0791/94696-11
Meldung via E-Mail:
Die Meldestelle erreichen Sie per E-Mail unter folgender Adresse:
hinweise.spz-brb@meldungsschirm.de
Nach Absenden Ihrer E-Mail erhalten Sie automatisch innerhalb von 15 Minuten eine technische Eingangsbestätigung.
Meldung online via Web-Oberfläche:
Auf Wunsch können Sie hier anonyme Meldungen einreichen:
https://hinweise.meldungsschirm.de/neuemeldung/SPZBB
Hier können Sie auf Wunsch anonym Meldungen abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe einer Meldung nur in positiver Absicht und entsprechend den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgen darf. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Web-Oberfläche unter oben angegebenem Link.
