Expertenwissen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wenn Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können, dann muss das eine andere Person tun. Doch dürfen Entscheidungen nicht automatisch von den nächsten Angehörigen oder der Vertrauensperson getroffen werden, sondern diese Personen müssen dazu bevollmächtigt sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Vertrauensperson(en), in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es nicht können. Insbesondere für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen.