Expertenwissen

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wenn Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können, dann muss das eine andere Person tun. Doch dürfen Entscheidungen nicht automatisch von den nächsten Angehörigen oder der Vertrauensperson getroffen werden, sondern diese Personen müssen dazu bevollmächtigt sein.

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Vertrauensperson(en), in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es nicht können. Insbesondere für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen.

Die Patientenverfügung

Haben Sie schon mal Ihre Angehörigen oder Ihre Vertrauensperson gefragt, ob bekannt ist, welche Behandlungen Sie sich nach einem schweren Verkehrsunfall oder schwerer Krankheit wünschen? Viele Angehörige wissen dies nicht. Mit einer Patientenverfügung geben Sie Angehörigen das Gefühl, in Ihrem Sinn zu handeln.

Aber auch für Sie selbst ist die Patientenverfügung ein Vorsorgedokument, für einen selbstbestimmten Behandlungsverlauf, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diesen selbst äußern zu können.

In der Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen von Ihnen gewünscht sind und welche nicht, hier kann der behandelnde Hausarzt Unterstützung geben. Eine wichtige Ergänzung ist die persönliche Wertevorstellung der Person, die die Patientenverfügung möchte. Mit dieser Wertevorstellung lassen sich Wünsche besser nachvollziehen.

Mögliche Fragen für die Formulierung der Wertevorstellung können sein:

  • Was ist mir in meinem Leben bislang wertvoll gewesen? Bin ich zufrieden mit meinem Leben, so wie es war?
  • Das zukünftige Leben – möchte ich möglichst lange leben oder ist mir die Qualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer?
  • Wie bin ich mit Krankheiten oder Schicksalsschlägen fertig geworden?

Diese Fragen können dabei helfen zu entscheiden, welche medizinischen Behandlungen Sie in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat.

Eine Vollmacht kann für alle Angelegenheiten oder auch nur Teilbereiche erteilt werden und beinhaltet folgende Bereiche:

  • Vermögensverwaltung/ Bankgeschäfte
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Behörden/ Gerichte
  • Todesfall

Sie können die Vorsorgevollmacht auf unterschiedliche Personen aufteilen und nur einzelne Bereiche einer Person zuordnen.

Auf der Vollmacht muss der Namen, das Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers stehen, sowie auch von den Bevollmächtigten. Wenn die Vollmacht besprochen und niedergeschrieben ist, muss sie mit Ort, Datum und mit dem vollen Familiennamen unterschrieben werden. Eine Beglaubigung ist keine zwingende gesetzliche Voraussetzung.

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht ist der Vorsorgebevollmächtigte nicht berechtigt, zum Beispiel eine lebenserhaltende Maßnahme für Sie abzulehnen, dies kann nur mit einer Patientenverfügung erfolgen.